Hier erfährst Du alle wichtigen Informationen zu den einzelnen Ausbildungsklassen
(ab 18 Jahre) KFZ bis 3500 kg mit Anhänger bis 750kg. Bei höhergewichtigen Anhängern ist ein Zusatzführerschein - die Klasse BE - erforderlich. Ausnahme: Anhänger über 750 kg dürfen bewegt werden, wenn die Gesamtmasse des Zuges 3500 kg und die Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des KFZ nicht überschreitet.
(ab 18 Jahre) PKW mit Anhänger mit einer Gesamtmasse über 3500 kg.
(ab 25 Jahre) Motorrad mit & ohne Beiwagen - unbegrenzt. Personen, die mindestens 25 Jahre alt sind, besteht die Möglichkeit des Direkteinstiegs in die unbeschränkte Klasse A. Sie können dann mit dem Erwerb der Fahrerlaubnis sofort Krafträder aller Kategorien führen .
(ab 18 Jahre) Motorrad mit 25 KW/ 34 PS. Berechtigung zum Führen unbeschränkter Klassen erst nach mindestens zwei Jahren auf Krafträdern bis 25 KW (nicht mehr als 0,16 KW/ kg). Personen, die mindestens 25 Jahre alt sind, können vor Ablauf der zwei Jahre die unbeschränkte Klasse A erwerben, wenn sie zusätzlich eine praktische Ausbildung und eine praktische Prüfung auf einer schweren Maschine absolvieren.
(ab 16 Jahre) Motorrad bis 125 ccm (11 KW). Für 16- und 17jährige bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h
(ab 16 Jahre) Roller bis 50 ccm. Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor bis 50 ccm (45 km/h)
Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 10 Absatz 3 MDStV:
Siegfried Szesny, Feldstraße 10, 46286 Dorsten, Tel: 02866-213, info[at]fahrschule-szesny[dot]de
Straßenverkehrsamt Marl
Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 10 Absatz 3 MDStV:
Siegfried Szeny (Anschrift wie oben)
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